BVG Urteil zu MiGeL Vergütung
Seit dem BVG-Urteil vom 1. September 2017 sind die Kantone bzw. Gemeinden verpflichtet, die Restkosten von Pflegematerialien, die in Fremdanwendung benutzt werden, zu bezahlen. Durch das Bundesgerichtsurteil vom 20. Juli 2018 zur Finanzierung der Restkosten durch die Kantone ergibt sich zudem neue Ausgangslage, bezogen auf das Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 1. Spetember 2017. Es hat sich seither gezeigt, dass die dabei getroffene Regelung nur schwer in der täglichen Praxis umsetzbar ist, sei es wegen der Trennung von Selbst- und Fremdanwendung oder auch wegen den zusätzlich anfallenden Kosten an die öffentliche Hand.
Die SAfW ist seit März 2018 in einer Taskforce tätig, die versucht, schweizweit eine Lösung für diese Probleme zu finden.
Aktueller Stand (12. 07. 2019)
Am 5. April hat das BAG zum vierten Mal alle Leistungserbringerverbände plus die Verbände der Schweizer Krankenkassen zu sich nach Bern an den Runden Tisch gebeten. Es zeichnet sich ab, dass man nun auch in Bundesbern gemerkt hat, dass die Trennung bei den Restkosten keine dauerhafte Lösung ist. Das BAG hat sich erstmals offen für Lösungsvorschläge seitens der Leistungserbringer wie auch der Versicherer gezeigt. Vier solcher Vorschläge wurden dann auch wirklich präsentiert.
Aktuelle Informationen aus dem Bundeshaus zum Thema "Restkostenfinanzierung"
Die Motion der SGK-NR zur Aufhebung von Selbst- und Fremdanwendung wurde am 20.06.2019 dem Ständerat zu Abstimmung vorgelegt. Obwohl Bundesrat Berset in einer ausführlichen Rede vor der Abstimmung dargelegt hat, weshalb die Motion abgelehnt werden soll, wurde sie mit 38 zu 0 Stimmen angenommen!
Die Motion von Pirmin Bischof, der die Materialkosten über die Leistungsabgeltung ausgleichen wollte, wurde noch am selben Tag von ihm zurückgezogen. Somit ist ein erster Schritt in die aus unserer Sicht richtige Richtung getan. Die Stellungnahme einzelner Ratsmitglieder finden Sie »hier.
Das Parlament hat auch eine zusammenfassende Pressemitteilung zur Motion veröffentlicht.
Durch die Annahme der Motion in beiden Räten sind der Bundesrat, zusammen mit dem BAG nun angehalten, möglichst bald für die Umsetzung der geforderten Änderungen zu sorgen. In welcher Form und in welchem Zeitrahmen das stattfinden wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Ein nächstes Treffen beim BAG mit sämtlichen Leistungserbringerverbänden (auch mit der SAfW) und den Krankenkassenverbänden ist geplant.
Im Moment konzentriert sich die Arbeit der Taskforce hauptsächlich auf die Unterstützung der einzelnen Leistungserbringern in den Kantonen, in denen die Restkostenfinanzierung immer noch nicht vollständig umgesetzt wurde.
Gleichzeitig versucht die SAFW, zusammen mit dem SBK Schweiz, eine Liste zu erstellen, in welchem Kanton im Moment welche Vergütungspraxis der Restkosten zum Tragen kommt. Diese Übersicht wird in den nächsten Wochen auf den jeweiligen Homepages verfügbar sein.
Links zu den beiden parlamentarischen Motionen zum Thema Restkostenfinanzierung:
Motion der SGK-NR
Motion von Pirmin Bischof (CVP)
Der Bundesrat empfiehlt beide Motionen zur Ablehnung. Weitere verhandlungen dazu fiden im April 2019 statt.
Fakten
Der Passus der Selbstanwendung der MiGeL Produkte ist seit dem Jahr 2011 enthalten. Bisher wurde er aber nicht wirklich in der Praxis umgesetzt. Die Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts wollen dies nun ändern.
- Bundesverwaltungsgerichts-Entscheid vom 1. September 2017
- Bundesverwaltungsgerichts-Entscheid vom 7. November 2017
- Informationsschreiben der Einkaufsgemeinschaft HSK an den SBK vom 12. 12. 2017
- Factsheet zur aktuellen Lage von Pierre-André Wagner,Leiter Rechtsdienst des SBK, 18. 03. 2018 (in französischer Sprache)
- Empfehlungen des SBK fürFreiberufliche vom 10. 04. 2018
- Stellungnahme SAfW vom 10. 03. 2020