Anerkennung von Wundbehandlungszentren

Grundsätzliche Überlegungen

Die Anerkennung von Wundbehandlungszentren ist gesetzlich nicht geregelt, dennoch ist es wichtig, diese mit entsprechenden Qualitätsanforderungen und Standards zu versehen und regelmässig zu überprüfen. Die SAfW hat dazu den Anforderungskatalog neu überarbeitet, welcher der Komplexität der Behandlung akuter und chronischer Wunden gerecht wird. Jedes Wundzentrum hat die Möglichkeit, seine Standards durch die SAfW überprüfen zu lassen. Werden die Anforderungen erfüllt, wird die jeweilige Einrichtung als Empfehlung auf der Internetseite der SAfW aufgeschaltet.

Ein Wundzentrum soll nicht über eine räumliche Behandlungseinheit unter Beteiligung aller möglichen Fachspezialistinnen und -spezialisten definiert werden. Vielmehr soll ein Wundzentrum eine Institution sein, die sich über ein Netzwerk definiert, dessen Fachteilnehmende ihre Tätigkeiten an verschiedenen Orten ausüben können.

Wichtig ist, dass sich die Fachpersonen im Sinne von Konsilien innerhalb einer adäquaten Reaktionszeit in die Behandlung einschalten können.

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Dokumente Anerkennung Wundzentrum

Hier können Sie den Anforderungskatalog und das Anmeldeformular zur Anerkennung eines Wundbehandlungszentrum als PDF downloaden.

SAfW • Bahnhofstrasse 55 • 5001 • Aarau • Telefon: 0840 555 666
MO – FR: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr

Letzte Aktualierung 30. 09. 2024 Webmaster: Patrick Bindschedler
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