Anerkennung von Wundbehandlungszentren
Grundsätzliche Überlegungen
Die Anerkennung von Wundbehandlungszentren ist gesetzlich nicht geregelt, dennoch ist es wichtig, diese mit entsprechenden Qualitätsanforderungen und Standards zu versehen und regelmässig zu überprüfen. Die SAfW hat dazu den Anforderungskatalog neu überarbeitet, welcher der Komplexität der Behandlung akuter und chronischer Wunden gerecht wird. Jedes Wundzentrum hat die Möglichkeit, seine Standards durch die SAfW überprüfen zu lassen. Werden die Anforderungen erfüllt, wird die jeweilige Einrichtung als Empfehlung auf der Internetseite der SAfW aufgeschaltet.
Ein Wundzentrum soll nicht über eine räumliche Behandlungseinheit unter Beteiligung aller möglichen Fachspezialistinnen und -spezialisten definiert werden. Vielmehr soll ein Wundzentrum eine Institution sein, die sich über ein Netzwerk definiert, dessen Fachteilnehmende ihre Tätigkeiten an verschiedenen Orten ausüben können.
Wichtig ist, dass sich die Fachpersonen im Sinne von Konsilien innerhalb einer adäquaten Reaktionszeit in die Behandlung einschalten können.
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